Elektrokontrolle bei der Elektrotechnik ist Pflicht

Selbst wenn die Elektrotechnik bei der Elektroinstallation fachgerecht eingebaut wurde, bedeutet dies nicht, dass es für alle Zeit keine Probleme mehr gibt. Elektrotechnik nutzt sich durch den täglichen Gebrauch ab und so kann die Elektrotechnik, egal ob in einem Unternehmen, beispielsweise in Schlieren, Oberengstringen, Urdorf, Altstetten, Dietikon oder Höngg, oder in einem Eigenheim in Schlieren, Oberengstringen, Urdorf, Altstetten, Dietikon oder Höngg, zu einer täglichen Gefahr für Menschen oder das Gebäude selbst werden. Deshalb ist eine regelmässige Elektrokontrolle zwingend notwendig und nicht umsonst wurde die Elektrokontrolle auch gesetzlich geregelt.

Wer ist für die Elektrokontrolle verantwortlich?

Grundsätzlich ist immer derjenige für die Elektrokontrolle verantwortlich, der die Elektrotechnik auch als Inhaber betreibt. Dies kann sowohl der Firmenchef eines Betriebes, beispielsweise in Schlieren, Oberengstringen, Urdorf, Altstetten, Dietikon oder Höngg sein, wie auch der normale private Hauseigentümer. Sie sind aber nicht nur für die ordnungsgemässe Durchführung einer Elektrokontrolle zuständig, sondern tragen auch die Verantwortung, wenn es durch unsachgemässe Elektroinstallation der Elektrotechnik zu Sachschäden oder Personenschäden kommt.

Wer muss die Elektrokontrolle veranlassen?

Auch für die Veranlassung einer Elektrokontrolle ist immer der Eigentümer der Elektrotechnik verantwortlich. Ist die Elektroinstallation beispielsweise in einem Haus, deren Interessen von einer Gebäudeverwaltung wahrgenommen werden, so ist hier die Gebäudeverwaltung für die Veranlassung einer Elektrokontrolle verantwortlich. Diese Personen müssen sich an eine für die Elektrokontrolle zuständige Stelle wenden und den Auftrag für die Elektrokontrolle der Elektrotechnik in Auftrag geben. Nach erfolgter Elektrokontrolle wird auch ein entsprechender Sicherheitsnachweis erstellt. In diesem Nachweis wird von der Person, welche die Elektrokontrolle durchführt bestätigt, dass die Elektrotechnik mit der gesamten Elektroinstallation den Sicherheitsanforderungen entspricht. Dieses Dokument gibt es nicht nur in speziellen regionalen Ausführungen, beispielsweise für Orte wie Schlieren, Oberengstringen, Urdorf, Altstetten, Dietikon oder Höngg, sondern ist für die gesamte Schweiz einheitlich geregelt.

Wer darf die Elektrokontrolle durchführen?

Zur Durchführung der Elektrokontrolle sind konzessionierte Elektroinstallationsfirmen, beispielsweise aus Schlieren, Oberengstringen, Urdorf, Altstetten, Dietikon oder Höngg berechtigt. Voraussetzung ist aber, dass sie in der Liegenschaft, in der die Elektrokontrolle durchgeführt werden soll, nicht selbst die Elektroinstallation für die Elektrotechnik vorgenommen haben. Es gibt aber auch in Orten wie Schlieren, Oberengstringen, Urdorf, Altstetten, Dietikon oder Höngg Betriebe, welche speziell für die Durchführung einer Elektrokontrolle zugelassen sind.

Wer darf Mängel beheben?

Werden bei einer Elektrokontrolle Mängel festgestellt, so müssen diese zeitnah behoben werden. Für die Mängelbeseitigung an der Elektrotechnik dürfen Firmen beauftragt werden, welche die notwendige Konzession haben. Aber auch Betriebe, beispielsweise aus Schlieren, Oberengstringen, Urdorf, Altstetten, Dietikon oder Höngg können nach der Elektrokontrolle mit der Mängelbeseitigung beauftragt werden, wenn sie bereits in der Liegenschaft an der Elektrotechnik gearbeitet haben.